Gemäß Art. 74 BayEUG sind die Schule aufgefordert, ein schulspezifisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule zu erarbeiten.

An der Wirtschaftsschule erfolgte dies vor dem Hintergrund unseres Leitgedankens einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern unserer Schülerinnen und Schüler. Unser Konzept geht von vier Qualitätsbereichen aus, die hier auszugsweise dargestellt sind:

 

1. Qualitätsbereich Gemeinschaft

Alle Eltern fühlen sich als Teil der Schulgemeinschaft wohl, wertgeschätzt und für die gemeinsamen Ziele verantwortlich. Bereits laufende Maßnahmen z.B.:

  • Hausführungen für Schüler und Eltern in kleinen Gruppen
  • Elterncafé für Eltern und Lehrer an den Elternsprechtagen
  • Teilnahme der Schulleitung bei Elternbeiratssitzungen, falls dies vom Elternbeirat gewünscht wird

 

2. Qualitätsbereich Kommunikation

Die Eltern und Lehrkräfte informieren sich über alles, was für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler von Bedeutung ist. Bereits laufende Maßnahmen z.B.:

  • Periodische und anlassbedingte Elternbriefe
  • Notenblätter werden im Dezember und vor Ostern den Eltern vorgelegt
  • In den Klassen 08 und 09 werden die Eltern bei Schwierigkeiten umgehend per Email informiert (Elternwunsch)

 

3. Qualitätsbereich Kooperation

Eltern und Lehrkräfte arbeiten gemeinsam kontinuierlich am Erziehungs- und Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Bereits laufende Maßnahmen z.B.:

  • Die Eltern werden auf das Angebot der kostenlosen Zusatzförderung in den Fächern Mathematik und Rechnungswesen durch Lehrer hingewiesen
  • Bei der Ordnungsmaßnahme verschärfter Verweis werden die Eltern zu einem Gespräch mit der Schulleitung eingeladen
  • Informationsveranstaltungen zur Berufsfindung für Eltern durch die Agentur für Arbeit
  • Enge Zusammenarbeit mit externen Stellen, wie Polizei und kommunaler Jugendarbeit

 

4. Qualitätsbereich Mitsprache

Die Eltern nehmen ihre rechtlich geregelten Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten wahr. Sie können sich darüber hinaus in geeigneter Weise einbringen. Bereits laufende Maßnahmen z.B.:

  • Informationen des Elternbeirats werden auch in Elternbriefen weitergegeben
  • Information des Elternbeirats durch die Schule über Mitspracherechte und -möglichkeiten

 
Unser Konzept wird durch eine externe Evaluation überprüft und gegebenfalls an neue Erfordernisse angepasst.