Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die im BayEUG und in der BaySchO verankerten Regelungen zum Distanzunterricht wurden angepasst und legen fest, dass im Fall von witterungsbedingten Ausfällen des Präsenzunterrichts grundsätzlich Distanzunterricht stattfinden kann und soll, damit ein kompletter Unterrichtsausfall vermieden wird.
Unsere Schülerinnen und Schüler haben durch die bei uns eingeführten persönlichen digitalen Zugänge zu Office jederzeit die Möglichkeit, über Teams an einem Distanzunterricht teilzunehmen. Das Berufliche Schulzentrum Garmisch-Partenkirchen legt deshalb fest, dass bei jedem Unterrichtsausfall, der durch eine übergeordnete Instanz angeordnet wird, grundsätzlich verpflichtender Distanzunterricht stattfindet. Wir bitten Sie, sich über den Ausfall von Präsenzunterricht aufgrund von Witterungsbedingungen und sonstigen Beeinträchtigungen über die Medien (Radio, Internet…) oder unsere Homepage zu informieren.